AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Hier finden Sie Informationen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Tuningcenter Altmühlfranken 
Inh. Klaus Kastenhuber

 

§ 1 Allgemeines

Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend. Mit der Erteilung des Auftrages werden unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwiderruflich Bestandteil des Kaufvertrages. Abweichungen von den nachstehenden Bedingungen sowie Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Der Besteller ist an seine Bestellung vier Wochen gebunden. Werden von uns telefonische, telegrafische oder gefaxte Aufträge entgegengenommen, so tragen die Gefahr und die Kosten der Auftraggeber. Aufträge oder Bestellungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechtsverbindlich.

 

§ 2 Betriebserlaubnis, Sorgfaltspflicht, Haftungsausschluss

Der Besteller wird ausdrücklich darauf hingewiesen und nimmt zur Kenntnis, dass die Verwendung des durch das Unternehmen gemäß dem Einzelvertrag über Tuningmaßnahmen veränderten Fahrzeugs/Liefergegenstandes zu einer Änderung der Leistungsdaten des Fahrzeuges führt. Der Besteller ist darüber unterrichtet und wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Motor und ggf. auch andere Fahrzeugaggregate und Fahrzeugteile einer höheren Beanspruchung und Belastung ausgesetzt sind und dies – physikalisch bedingt – zu einem höheren Verschleiß am Fahrzeug führen kann. Insbesondere können sich Überbeanspruchungen und Dauerleistungen, sowie die durch das Tuning erreichte Steigerung der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges auf die Lebensdauer des Motors und seiner Aggregate auswirken. Ebenso ist der jeweilige Reifengeschwindigkeitsindex zu beachten. Das Unternehmen übernimmt hierfür keinerlei Haftung oder Gewährleistung. Der Besteller wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass – soweit es sich bei dem Fahrzeug um ein Leasingfahrzeug handelt – die Änderung der Leistungsdaten des Fahrzeugs auch dann eine übermäßige, nicht vertragsgemäße Abnutzung des Leasingfahrzeugs darstellt, wenn sie nur vorübergehend für einen nicht ganz unerheblichen Zeitraum im Gebrauch und bei der Rückgabe wieder aufgehoben wird. Der Besteller wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Einbau von Tuningprodukten zum Verlust der Garantie bzw. Gewährleistungspflicht des Fahrzeugstellers bzw. Fahrzeugverkäufers führen kann. Des Weiteren erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Der Besteller ist verpflichtet, das Fahrzeug – soweit für die Teile keine ABE vorliegen – zur Abnahme beim Technischen Überwachungsverein (TÜV) vorzuführen. Dies gehört nicht zum Lieferumfang des Unternehmens. Das Unternehmen übernimmt auch keinerlei Gewährleistung für die Erteilung der Betriebserlaubnis. Irgendwelche Ansprüche gegen das Unternehmen wegen Nichtgenehmigung sind ausgeschlossen. Die Leistungssteigerung von Kraftfahrzeugen kann auch eine Änderung bei der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung/Kaskoversicherung erforderlich machen. Der Besteller ist selbst verpflichtet, für die Einhaltung des Versicherungsschutzes Sorge zu tragen.

 

§ 3 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für die Reparatur sowie die Programmierung von Fahrzeug-Elektronik (siehe Kapitel „Unsere Leistungen“) sowie die Lieferung von Neu- und Ersatzteilen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages. Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistungen vorbehaltlos ausführen. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

 

§ 4 Vertragsschluss

Die Bestellung des Auftraggebers/Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Erbringung der Leistung annehmen können. Die Leistungserbringung innerhalb dieses Zeitraums kann jedoch nicht zugesichert werden, sondern sich etwa wegen Teilebestellungen verlängern. Angebote oder Kostenvoranschläge durch uns sind grundsätzlich freibleibend. Sollten im Einzelfall verbindliche Preisangaben durch uns aufgrund eines schriftlichen Kostenvoranschlages erfolgen, sind wir an einen solchen Kostenvoranschlag nur gebunden, wenn uns der Auftrag innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Kostenvoranschlags beim Auftraggeber erteilt wird. Bestellt der Kunde auf elektronischem Weg, werden der Vertragstext sowie diese AGB in wiedergabefähiger Form gespeichert und auf Verlagen des Kunden per E-Mail zugesandt. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder Zusicherungen zu geben. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Software und sonstigen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

 

§ 5 Mitwirkungspflichten des Bestellers

Der Besteller ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit sich das aus dem Angebot, einer beigefügten Leistungsbeschreibung oder dem Einzelvertrag über Tuningmaßnahmen geregelten Pflichten ergibt. Vor allem hat der Besteller zum Ausführungstermin sein Fahrzeug beim Unternehmen bereit zu stellen.

 

§ 6 Keine Reparatur bzw. kein Chiptuning bei nicht diagnostizierbaren Konstruktionsfehlern

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Fahrzeugelektronik in Ausnahmefällen nicht defekt, sondern bereits ab Werk aufgrund eines Konstruktionsfehlers unbrauchbar sein kann. Derartige Konstruktionsfehler können durch uns nicht diagnostiziert werden, da keine Abweichung vom Herstellungszustand vorliegt. Eine Reparatur bzw. ein Chiptuning ist daher nicht möglich; die Beseitigung derartiger Fehler gehört nicht zu unseren Pflichten. Für Schäden, die auf derartigen Konstruktionsfehlern beruhen, übernehmen wir keine Haftung, auch wenn wir das Gerät nach einer Überprüfung an den Kunden zurückgesandt haben, ohne den Konstruktionsfehler diagnostiziert, behoben bzw. auf ihn hingewiesen zu haben. Durch regelmäßige Auswertung von Herstellerinformationen versuchen wir, derartige Vorkommnisse auszuschließen. Bei Überprüfungen, wobei kein Fehler festgestellt werden konnte, wird keine Garantie übernommen, dass zukünftig keine Fehler auftreten können.

 

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise gelten für Lieferung ab Werkstatt. Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen, und sonstige Versandkosten werden zusätzlich und gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Artikel und Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, können auch zu den jeweils gültigen Preislisten berechnet werden. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs, die auf Veranlassung des Bestellers erfolgen, werden zusätzlich berechnet. Die Vergütung für Steuergerätereparaturen ist nach Rechnungserteilung sofort in bar, Kartenzahlung oder per Überweisung ohne Skontoabzug zu bezahlen. Chiptuning und Diagnosearbeiten werden ebenfalls nach Fertigstellung oder Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden in bar bzw. Kartenzahlung ohne Skontoabzug erhoben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gerät der Kunde in Zahlungsverzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Geldes bei uns maßgebend. Ab Beginn des Verzuges sind bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Beanstandungen gegen die Rechnung sind nach dem Ablauf von 5 Tagen aus-geschlossen. Wir behalten uns zur Absicherung des Bonitätsrisikos vor, bestimmte Zahlungs-arten auszuschließen. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Soweit der Besteller Unternehmer ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Auftraggebers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Anbieters.

 

§ 9 Liefer- und Leistungsfristen

Angaben über Reparaturfristen beruhen auf Schätzungen und sind daher grundsätzlich nicht verbindlich. Sind im Einzelfall ausdrücklich Lieferfristen vereinbart und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich diese bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z.B. Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Die Reparaturfrist ist gewahrt, wenn bis zu ihrem Ablauf der Reparaturgegenstand zur Abholung durch den Auftraggeber bzw. zur Versendung bereitliegt.

 

§ 10 Versand und Verpackung

Die Wahl der Versandart geschieht mangels besonderer Weisung durch uns nach bestem Ermessen. Um den Versand zu beschleunigen, versenden wir auf Wunsch per Expressversand. Porto- und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Soweit der Besteller Unternehmer ist, geht die Gefahr mit Absendung der Sache durch uns auf den Besteller über.

 

§ 11 Gewährleistung/Haftung

Soweit keine abweichende Individualvereinbarung besteht, haftet das Unternehmen für Sach- und Rechtsmängel nach den Regelungen des BGB für den Werkvertrag. Der Besteller hat aber zuerst die Rechte auf Nacherfüllung geltend zu machen. Schlägt diese fehl, stehen dem Besteller die weiteren Mängelrechte (Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) zu.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme, soweit keine abweichende Individualvereinbarung besteht. Die Gewährleistungspflicht besteht nicht bzw. erlischt, wenn der Vertragsgegenstand von fremder Seite verändert oder bearbeitet wird oder der Einbau des Liefergegenstandes außerhalb einer autorisierten Fachwerkstatt vorgenommen wird.

Das Unternehmen haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz- nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist. Aufwendungen des Käufers im Zuge der Nachbesserung sind nicht zu ersetzen.

 

§ 12 Kündigung

Macht der Besteller von seinem Kündigungsrecht nach § 649 S. 1 BGB-Gebrauch, kann das Unternehmen als pauschale Vergütung 15% der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Hat die Ausführung schon begonnen, sind 80% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

 

§ 13 Hinweise zur Datenverarbeitung

Der Anbieter erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Er beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist. Ohne die Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen. 

 

§ 14 Aufrechnung

Der Besteller kann gegenüber den Forderungen des Unternehmens nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

 

§ 15 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung. Erfüllungsort und Zahlungsort ist 91757 Treuchtlingen. Ist der Besteller Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das Weißenburg/Bay.

 

§ 16 Salvatorische Klausel

Ist oder wird eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

Stand: Januar 2023

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