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TÜV Gutachten zur Eintragung in die Fahrzeugpapiere

Dies gilt insbesondere für den Einbau eines Tuning-Chips oder die Um Programmierung von Original-Chips zur Änderung der Motorleistung. Rechtsgrundlage dafür ist die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).


Mit der Softwareoptimierung wird in die Motorsteuerung eingegriffen, indem das Kennfeld von Zündanlage und Einspritzsystem modifiziert wird. Neben der Erhöhung von Motorleistung und Höchstgeschwindigkeit, kann unter Umständen eine Veränderung des Abgas- und Geräuschverhaltens eintreten.


Falls dies zutrifft, erlischt dadurch gemäß § 19 Abs. 2 StVZO die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Sofern aber für die Software -programmierung ein Teilegutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE) vorliegt und anhand dieser Unterlagen eine positive Begutachtung eines amtlich anerkannten TÜV Sachverständigen oder eines TÜV Prüfingenieurs vorgenommen wurde, bleibt die Betriebserlaubnis bestehen.

Der Chiphersteller bzw. –Programmierer beauftragt für die Erstellung eines Teilegutachtens oder einer ABE einen Technischen Dienst (ein akkreditiertes Prüflaboratorium). Von diesem werden dann für jeden Fahrzeugtyp, der umgerüstet werden soll, folgende Prüfungen vorgenommen:

  • eine Abgasmessung nach den Vorschriften nach der EG-Richtlinie 70/220/EWG
  • eine Fahrgeräuschmessung nach den Vorschriften nach der EG-Richtlinie 70/157/EWG
  • die Motorleistungsmessung nach der EG-Richtlinie 80/1269/EWG
  • die Höchstgeschwindigkeitsmessung nach der ECE-Regelung Nr. 68
  • möglicherweise eine Überprüfung der Bremswirkung bei der gesteigerten Höchstgeschwindigkeit

Deshalb bieten wir für alle unserer Tuning Produkte ein TÜV-Gutachten an. Mit unseren Gutachten müssen Sie nicht mehr zum TÜV! Sie können direkt bei Ihrer Zulassungsstelle das Chiptuning in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.

Der Preis pro Gutachten beträgt 355,00 €

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